Demnach sei die vom Objekt tatsächlich beanspruchte Wasserfläche zu ermitteln. Ein Vergleich zwischen dem massgebenden Situationsplan aus dem Jahr 1998 und demjenigen aus dem Jahr 2018 habe auf Differenzen hingedeutet. Die gemäss Situationsplan vom 16. Dezember 1998 genutzte Fläche betrage 165 m2, diejenige gemäss Situationsplan vom 31. Januar 2018 203 m2. Aufgrund dieser Differenz habe die Vorinstanz eine Überprüfung der tatsächlich genutzten Flächen mittels eines Orthofotos aus dem Geografischen Informationssystem (GIS) vorgenommen.