b) Am 16. August 2018 erteilte das neu zuständige Amt für Wasser und Energie (AWE) die Sondernutzungsbewilligung. Die Bewilligung ist bis zum 31. Dezember 2038 befristetet und sieht eine an die Teuerung anzupassende jährliche Nutzungsentschädigung von Fr. 1'415.– (Stand Landesindex der Konsumentenpreise; Jahresdurchschnitt 2017: 749,6 Pt. [Basis: August 1939 = 100 Pt.]) vor. C. Gegen die Sondernutzungsbewilligung erhob die Erbengemeinschaft A.___ durch ihren Vertreter mit Schreiben vom 14. September 2018 Rekurs beim Baudepartement. Es werden folgende Anträge gestellt: