A. a) Das am oberen Zürichsee gelegene Grundstück Nr. 001, Grundbuch der Gemeinde Z.___, steht im Eigentum der Erbengemeinschaft A.___, bestehend aus B.___, C.___, D.___ und E.___. Das Grundstück liegt gemäss geltendem Zonenplan der Gemeinde Z.___ vom 9. März 2014 in der Landwirtschaftszone und ist mit einem Wohnhaus sowie einem Bootshaus überbaut. Die dazugehörige Hafenanlage besteht aus einem Steg und einem Blockwurf. Südwestlich des Bootshauses liegt die Seeparzelle Nr. 002 der Politischen Gemeinde Z.___. Bootshaus Seeparzelle