Ebenfalls werde eine Begehung auf den 20. September 2018 angekündigt. Im Weiteren werde die Bauverwaltung ein Bussenverfahren beim zuständigen Untersuchungsamt beantragen. Bei Nichteinhaltung der vorliegenden Aufforderungen verstosse der Rekurrent gegen eine offizielle baupolizeiliche Verfügung.