c) Mit Schreiben vom 22. April 2020 führt der Rekurrent aus, dass die Vorinstanz lediglich die gegenteilige Haltung zu seiner einnehme, daher begnüge er sich, die Ausführungen der Vorinstanz zu bestreiten. G. a) Das Baudepartement führte am 18. Juni 2020 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie einer Vertreterin des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation in dieser Angelegenheit in Verbindung mit dem Rekursverfahren Nr. 18-7477 einen Augenschein durch. b) Mit Eingaben vom 10. und 28. Juli 2020 lassen sich die Vorinstanz bzw. der Rekurrent zum Augenscheinprotokoll vernehmen.