Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 105/2020), Seite 4/10 zu den Kernkompetenzen einer Gemeindeverwaltung, weswegen kein Fachanwalt hätte beigezogen werden müssen; zudem unterliege die Vorinstanz ohnehin. b) Mit Schreiben vom 13. März 2020 bestreitet die Vorinstanz den Vorwurf der Ungleichbehandlung. Es könne keine Rede davon sein, dass der Rekurrent willkürlich rechtsungleich behandelt werde, wenn von ihm für baubewilligungspflichtige Vorhaben die Einreichung eines Baugesuchs verlangt werde. Die Frage, ob die Umnutzung der Ökonomiebaute und Jauchekasten bereits im Meldeverfahren bewilligt worden sei, sei nicht Verfahrensgegenstand.