f) Mit Entscheid Nr. 10/2019 vom 11. März 2019 stellte das Baudepartement die aufschiebende Wirkung des Rekurses wieder her. In der Hauptsache des vorgenannten Rekurses (Verfahren Nr. 18-7477) wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Rekurs, aber in einem separaten Entscheid entschieden. g) Mit Schreiben vom 28. November 2019 wurde das vorliegende Rekursverfahren (Nr. 18-5191) weitergeführt und der Vorinstanz eine neue Frist zur Vernehmlassung angesetzt.