b) Mit verfahrensleitender Anordnung vom 18. Oktober 2018 wurde das Vernehmlassungsverfahren infolge des Sistierungsbegehrens der Vorinstanz ausgesetzt. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 105/2020), Seite 3/10 c) Mit Schreiben vom 2. November 2018 äussert sich der Rekurrent zum Sistierungsbegehren dahingehend, dass eine Sistierung nicht notwendig sei. Es sei lediglich ein Plan eingereicht worden, der den Ist-Zustand dokumentiere. Es handle sich nicht um ein Baugesuch, weil die Umnutzung bereits rechtskräftig bewilligt worden sei. Im Übrigen handle es sich bei der Produktion von Industriehanf um ein bodenabhängiges, landwirtschaftliches Produkt.