d) Mit als "baupolizeiliche Verfügung" bezeichnetem Schreiben vom 27. Juli 2018 forderte die Bauverwaltung Z.___ A.___ auf, ein nachträgliches Baugesuch für die unbewilligte Umnutzung der Ökonomiebaute sowie der Jauchegrube bis spätestens 31. August 2018 – unter Verweis auf die Strafbestimmungen nach Art. 162 des Planungsund Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) – einzureichen. Zudem wurde eine Begehung auf den 20. September 2018 angesetzt. Während dieser Zeit sei sicherzustellen, dass die Vertreter der Bauverwaltung und anderer notwendiger Amtsstellen und Drittpersonen Zutritt zu sämtlichen Bauten und Anlagen hätten. Bei Nichteinhaltung dieser