c) Mit Schreiben vom 8. Juni 2018 stellte die Bauverwaltung sinngemäss fest, dass keine Baubewilligung im Meldeverfahren vorliege und räumte A.___ letztmals die Möglichkeit ein, ein Baugesuch einzureichen. Sollte dieses nicht bis zum 30. Juni 2018 vorliegen, würde infolge nicht bewilligter Umnutzung geprüft, welche Anordnungen zu treffen wären.