Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 22/2020), Seite 6/9 grund – und aufgrund dessen, dass der ElCom im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach StromVG eine umfassende Kompetenz zukommt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3343/2013 vom 10. Dezember 2013 Erw. 1.1.2.2.) – scheint die Zuständigkeit der ElCom auch in Bezug auf intelligente Wasserzähler gegeben zu sein. Auf die Rechtsbegehren mit Bezug auf intelligente Wasserzähler ist daher ebenfalls nicht einzutreten und der Rekurs zumindest zur Prüfung der Zuständigkeit auch in diesem Streitpunkt an die ElCom zu überweisen.