2.4 Fraglich ist, ob das Baudepartement in Bezug auf intelligente Messsysteme für Wasser zuständig ist. Gemäss Art. 8a Abs. 2 Bst. d StromVG haben die Elemente von intelligenten Stromzählern so zusammen zu funktionieren, dass andere digitale Messmittel sowie intelligente Steuer- und Regelsysteme des Netzbetreibers eingebunden werden können. Damit wird ermöglicht, dass auch stromfremde Messdaten (wie Gas, Wasser und Fernwärme) über das intelligente Messsystem abgerufen und verwaltet werden können. Vor diesem Hinter-