So hat die ElCom in einem ähnlich gelagerten Fall (Aktenzeichen 233-00091) ihre Zuständigkeit mit Verfügung vom 11. Juni 2019 betreffend Auswechslung konventioneller Stromzähler durch intelligente Messsysteme ebenfalls bejaht. Auf die Rechtsbegehren mit Bezug auf intelligente Stromzähler ist somit nicht einzutreten und der Rekurs diesbezüglich zuständigkeitshalber der ElCom zu überweisen.