2.3 Die Zuständigkeit des Baudepartementes gemäss Art. 43bis Abs. 1 Bst. a VRP i.V.m. Art. 25 Abs. 1 Bst. n GeschR umfasst zwar die Energieversorgung und -nutzung. So wurde das Stromreglement der Politischen Gemeinde Z.___ durch das Baudepartement genehmigt. Der Einsatz von intelligenten Stromzählern wird jedoch in Art. 17a des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (SR 734.7; abgekürzt StromVG) i.V.m. Art. 8a f. und 31e StromVV geregelt. Gemäss Art. 22 StromVG überwacht die ElCom die Einhaltung des Bundesgesetzes über die Stromversorgung, trifft Entscheide und erlässt Verfügungen, die für den Vollzug des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen notwendig sind.