GeschR betreffend Energieversorgung und -nut- zung zuständig sei. Soweit in Bezug auf die Versorgung mit Trinkwasser das Gesundheitsdepartement als zuständig erachtet werde, ersucht der Rekurrent, dass das Baudepartement als federführendes Departement wirke und einen koordinierten Entscheid erlasse. Mit Schreiben vom 13. März 2020 bringt der Rekurrent vor, dass betreffend Auswechslung des Wasserzählers davon auszugehen sei, dass hierfür nicht die ElCom, sondern weiterhin die kantonale Zuständigkeit bestehe.