b) Nach Abschluss des Schriftenwechsels fand ein Meinungsaustausch zwischen dem Baudepartement und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (abgekürzt ElCom), Bern, statt. c) Mit E-Mail vom 28. Februar 2020 teilt der zuständige Sachbearbeiter dem Rekurrenten mit, dass für den Rekurs nicht das Baudepartement, sondern die ElCom zuständig sei und der Rekurs entsprechend überwiesen werde. Sodann verwies der Sachbearbeiter auf die Verfügung der ElCom vom 11. Juni 2019 betreffend "Auswechslung konventioneller Stromzähler durch intelligente Messsysteme" und bat um Mitteilung, ob unter Berücksichtigung der genannten Verfügung am Rekurs festgehalten werde.