c) Mit Schreiben vom 21. März 2018 erhob A.___ beim Gemeinderat vorsorglich Einsprache und rügte, dass der Beschluss vom 5. Dezember 2017 ohne Rechtsmittelbelehrung ergangen sei. Die vorsorgliche Einsprache ergänzte A.___ mit Schreiben vom 30. Mai 2018. d) Mit Beschluss vom 3. Juli 2018 entschied der Gemeinderat erneut über die Anträge von A.___: Der Gemeinderat 1. lehnt den Antrag von A.___ ab; 2. lässt ein intelligentes Messsystem für das Messen des Strom- und Wasserverbrauchs im Wohnhaus von A.___ installieren; 3. verzichtet auf eine Gebühr.