B. a) Mit Schreiben vom 8. November 2017 beantragte A.___, dass ihm die Selbstablesung zu gestatten, auf die elektrische Verbindung zum Wasserzähler zu verzichten, der mechanische Wasserleser weiterhin zu verwenden und der bereits installierte Stromzähler wieder auszuwechseln sei. Die Anträge begründete A.___ mit datenschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf Smart Meter. b) Mit Beschluss vom 5. Dezember 2017 lehnte der Gemeinderat Z.___ die Anträge von A.___ ab und beauftragte den Leiter des Tiefbauamtes das Gespräch mit A.___ zu suchen.