A. a) A.___ ist Eigentümer von Grundstück Nr. 001, Grundbuch Z.___, an der B.___strasse in Z.___. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus (Vers.-Nr. 002) überbaut. Das Gebiet der Politischen Gemeinde Z.___ wird von der Wasserversorgung Z.___ mit Trink-, Brauch- und Löschwasser versorgt. Die Stromversorgung wird durch die Elektrizitätsversorgung Z.___ bewerkstelligt. Bei der Wasserversorgung sowie der Elektrizitätsversorgung Z.___ handelt es sich um Unternehmen des öffentlichen Rechts der Politischen Gemeinde Z.___ ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 1 des Wasserreglements der Politischen Gemeinde Z.___ [abgekürzt Wasserreglement] bzw. Art.