Die Rechtsbegehren des Rekurrenten betreffen die Zulässigkeit von intelligenten Messsystemen für Strom und Wasser. Zumal beide Bereiche – intelligente Stromzähler und deren Schnittstellen für stromfremde Messdaten wie Gas, Wasser und Fernwärme – in die Zuständigkeit der eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) fallen, ist auf den Rekurs nicht einzutreten und die Sache an die ElCom zu überweisen (Erw. 2). BDE 2020 Nr. 22 finden Sie im angehängten PDF-Dokument © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/10 Kanton St.Gallen Baudepartement 18-4655 Entscheid Nr. 22/2020 vom 2. April 2020