3. a) Das Begehren der Stockwerkeigentümergemeinschaft A.___, bestehend aus B.___, C.___, D.___, sowie der einzelnen Stockwerkeigentümer für sich selbst und F.__ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird gutgeheissen. Die G.___AG entschädigt die Rekurrenten ausseramtlich mit insgesamt Fr. 3'250.– zuzüglich Mehrwertsteuer. b) Das Begehren der G.___AG um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 16/17 c) Das Begehren der Politischen Gemeinde Z.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Der Vorsteher Marc Mächler Regierungsrat Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 17/17