1. a) Der Rekurs der Stockwerkeigentümergemeinschaft A.___, bestehend aus: - B.___ - C.___ - D.___ sowie der einzelnen Stockwerkeigentümer für sich selbst und F.__ wird im Sinn der Erwägungen gutgeheissen. b) Die Baubewilligung und der Einspracheentscheid des Gemeinderates Z.___ vom 22. Juni 2018 werden aufgehoben. 2. a) Die G.___AG bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 3'500.–. b) Der am 24. Juli 2018 von lic.iur. Benno Lindegger, Rechtsanwalt, St.Gallen, geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird zurückerstattet.