Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 13/17 Kantonsstrasse verzichtet und stattdessen die bereits heute bestehende westliche Ein- und Ausfahrt für die Erschliessung verwendet wird. Dies wird denn auch im Schreiben der Rechtsvertreterin der Rekursgegnerin vom 27. März 2018 entsprechend festgehalten. Gegenüber dem ursprünglichen (und nunmehr wieder aktuellen) Plan werde die Zu- und Ausfahrt von der bzw. auf die I.___strasse an der nordwestlichen Ecke des Baugrundstücks Nr. 001 zusammengefasst und auf die in der nordöstlichen Ecke von Grundstück Nr. 001 vorgesehene Ausfahrt auf die I.___strasse verzichtet.