6. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen ebenfalls die Sichtzonen eingehalten werden, welche die notwendige freie Sicht gewährleisten, die für eine möglichst gefahrlose Abwicklung des Strassenverkehrs erforderlich ist. Im Bereich von Einmündungen in Strassen soll so dafür gesorgt werden, dass die Verkehrsteilnehmer herannahende Fahrzeuge rechtzeitig wahrnehmen können (Baudepartement SG, Juristische Mitteilungen 2017/IV/4). Die Sichtzone auf der I.___strasse ist auf dem östlich angrenzenden Grundstück Nr. 007 mit dem vorliegenden Erschliessungskonzept vom 1. Mai 2018 rechtlich gesichert.