Gemäss VSS-Norm 40 201 (Ausgabe 2019-3) ist bei stark reduzierter Geschwindigkeit (20 km/h) beim Grundbegegnungsfall PW/LKW eine Strassenbreite von mindestens 5,30 m (ohne Bewegungsspielraum und Gegenverkehrszuschlag) erforderlich. Die westseitig der Gewerbebaute angeordneten projektierten Schrägparkplätze des Typs A lassen hingegen nur gerade eine Fahrbahnbreite von knapp 4,80 m – gemäss Baugesuchsplänen bestenfalls eine Breite von 4,85 m – zu und verunmöglichen damit ein Kreuzen von Personenwagen mit Lastwagen auf der gesamten Länge des Baugrundstücks.