Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 12/17 wartungsgemäss auf dem Werkgelände der H.___AG mehrere grössere Lastwagen, und es ist nicht auszuschliessen, dass diese statt über die Werkstrasse über das dienstbarkeitsberechtigte Grundstück Nr. 005 sowie über das dienstbarkeitsbelastete Grundstück Nr. 001 fahren, wie dies auch die Rekurrenten – allerdings bestritten durch die Rekursgegnerin – geltend machen. Es ist daher angemessen, in einer Gewerbe-Industriezone wegen der Durchgängigkeit zu einer Baufirma, die Lastwagenverkehr generiert, von einem Begegnungsfall von PW/LKW auszugehen.