Es muss aber sichergestellt sein, dass ein Personenwagen und ein LKW an der Mündung kreuzen können, damit keine wartenden Fahrzeuge oder ausschwenkenden Hecks von Lastwagen den Verkehr auf der Kantonsstrasse behindern oder sogar gefährden. Für ein ungehindertes Kreuzen im Bereich des Einlenkers in die Kantonsstrasse ist zusätzlich ein Radius von mindestens 6 m notwendig. Ein entsprechender Schleppkurvennachweis fehlt. Beide Voraussetzungen – Breite und Einlenkerradius – sind vorliegend somit nicht gegeben.