5.5 Die I.___strasse ist eine Kantonsstrasse, liegt innerhalb des Siedlungsgebiets und ist mit Generell-50 km/h signalisiert. Sie verbindet X.___ mit Y.___ und dient unter anderem als Verbindung zwischen den Autobahnen A 012 und A 013. Sie hat die Bedeutung einer Hauptverkehrsstrasse. Die Grundstückszufahrt ist nur über den Anschluss an die I.___strasse möglich. Das entsprechende Gesuch um Erstellung einer zweiten Ausfahrt zugunsten des Grundstücks Nr. 001 im Osten des Gebäudes wurde strassenpolizeilich bewilligt (vgl. Amtsbericht TBA, S. 2).