Gemäss der VSS-Norm SN 40 050 "Grundstückszufahrten" wird als Grundstückszufahrt eine für die Benützung mit Strassenfahrzeugen bestimmte Verbindung (private Ein- und Ausfahrt) zwischen einer öffentlichen, vortrittsberechtigten Strasse und einem anliegenden Grundstück mit kleinem Verkehrsaufkommen verstanden. Für die Zulässigkeit der Anordnung von Grundstückszufahrten gilt die Normgruppe "Strassentypen".