5.4 Die Grundlage zur technischen Beurteilung der geplanten Erschliessung des Grundstücks Nr. 001 bilden die VSS-Normen. Es handelt sich dabei nicht um Rechtssätze, sondern um Verwaltungsanweisungen, die ein anerkanntes Hilfsmittel bei der Frage bilden, ob eine Anlage den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügt. Gemäss der VSS-Norm SN 40 050 "Grundstückszufahrten" wird als Grundstückszufahrt eine für die Benützung mit Strassenfahrzeugen bestimmte Verbindung (private Ein- und Ausfahrt) zwischen einer öffentlichen, vortrittsberechtigten Strasse und einem anliegenden Grundstück mit kleinem Verkehrsaufkommen verstanden.