Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 9/17 4.3 Das ursprüngliche Brandschutzkonzept vom 4. Dezember 2017 war offenbar wegen (redaktionellen) Ungenauigkeiten mit demjenigen vom 10. Januar 2018 ersetzt worden. Grundlage für die Beurteilung des Baugesuchs bildete fortan das korrigierte Brandschutzkonzept. Dieses korrigierte Brandschutzkonzept wurde den Rekurrenten unbestrittenermassen zur Kenntnis gebracht. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt demnach nicht vor.