h) Mit Eingabe vom 2. Juli 2019 machen die Rekurrenten geltend, dass die Erschliessungs- und Parkierungssituation des Baugrundstücks ungenügend und die Baubewilligung zu verweigern sei. Lösungen verlangten insbesondere den Einbezug der Grundstücke Nrn. 005 und 006; sei es für die Realisierung des geplanten Einbahnverkehrs oder sei es für die baulichen Anpassungen zur unzureichenden Rampenneigung von aktuell rund 14 Prozent. F. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen