g) Mit Eingabe vom 18. Juni 2019 reicht die Rekursgegnerin eine Vernehmlassung zur Stellungnahme des TBA wie auch zur Ergänzung zum Amtsbericht ein. Darin wird im Wesentlichen geltend gemacht, dass für das Neubauvorhaben gemäss Nutzungskonzept keine Zufahrten mit Lieferwagen vorgesehen seien. So sei auch die Tiefgarage nur auf die Dimensionen von Personenwagen konzipiert. Es stehe im Belieben des Bauherrn, in Kauf zu nehmen, dass rein grundstücksinternes Manövrieren mit grösseren als gemäss Nutzungskonzept vorgesehenen Fahrzeugen nicht ohne Korrekturmanöver möglich sei.