Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 6/17 Zufahrtsmöglichkeiten zu sichern. Hierbei gelte es jedoch zu bedenken, dass die Befahrbarkeit mit einem LKW aufgrund der Schleppkurven nicht möglich sei. Als Anhang zur Stellungnahme zum Augenscheinprotokoll reichte das TBA eine Ergänzung zum Amtsbericht ein. f) Mit Schreiben vom 17. Juni 2019 verzichtet die Vorinstanz auf eine Stellungnahme zu den Ergänzungen zum Amtsbericht des TBA vom 23. Mai 2019.