Eine Änderung des Verkehrsregimes bedinge auch eine Anpassung der Dienstbarkeit und der bewilligten Zu- und Wegfahrt. Die bestehende strassenpolizeiliche Bewilligung vom 24. Mai 2018 wäre mit der neuen Situation ebenfalls aufgehoben. Gegebenenfalls wäre es zielführender, die Dienstbarkeit aufzuheben, da die Erschliessung der Grundstücke Nrn. 005 und 006 deutlich besser über die rückwärtige Erschliessung des Grundstücks Nr. 008 über die Werkstrasse funktionieren würde. Das Beibehalten des heutigen Verkehrsregimes sei mit den neuen Parkfeldern und mit der neuen Überbauung nicht möglich. Das Einbahnregime sei auch markierungs- und signalisationstechnisch bei allen