Im Weiteren liege ein Schrägparkplatz direkt vor der neu westlich angeordneten Einfahrt der Carrosseriespenglerei, womit entweder der Parkplatz oder die Einfahrt nicht benutzbar wäre. Davon abgesehen sei die Befahrbarkeit in das Gebäude aufgrund der nahe gelegenen Schrägparkplätze und aufgrund des Winkels nachzuweisen. Schliesslich stehe die bestehende Dienstbarkeit dem geplanten Einbahnregime entgegen, da die Fahrten gemäss Dienstbarkeit lediglich auf dem heute vorhandenen Korridor und damit der aktuell gültigen Bewilligung erfolgen könne. Eine Änderung des Verkehrsregimes bedinge auch eine Anpassung der Dienstbarkeit und der bewilligten Zu- und Wegfahrt.