e) Mit Eingabe vom 27. Mai 2019 lässt sich das TBA zum Augenscheinprotokoll vernehmen. Darin wird ausgeführt, dass sich die im Amtsbericht getätigten Aussagen bezüglich Befahrbarkeit und Schleppkurven ausschliesslich auf Personenwagen bezögen. Lieferwagen seien nicht berücksichtigt worden und müssten nochmals überprüft werden. Eine erste Vermessung vor Ort zeige, dass die gemäss Dienstbarkeit zugunsten der Grundstücke Nrn. 005 und 006 geforderten Durchfahrtsbreiten mit schräg parkierenden Autos bei der angedachten Anzahl an Parkfeldern nicht möglich seien.