c) Mit Stellungnahme zum Augenscheinprotokoll vom 22. Mai 2019 führen die Rekurrenten ergänzend aus, dass die Versetzung des Verteilerkastens Sache der Gemeinde sei. d) Die Vorinstanz gibt am 27. Mai 2019 telefonisch zu Protokoll, dass es sich bei der bestehenden Gewerbebaute an der I.___strasse um eine eingeschossige Baute handle.