Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 5/17 Ort zu den nicht markierten Schrägparkplätzen gemachten Feststellungen. Die vorgesehenen 13 Parkplätze reichten auch bei einer vollflächigen gewerblichen Nutzung im Obergeschoss des Neubauvorhabens aus. Zur Sicherstellung der Benützbarkeit des näher gelegenen Senkrechtparkfelds für Besucher erklärt sich die Rekursgegnerin bereit, auf die Anordnung des südlich des westlichen Gewerbeeingangs vorgesehenen Schrägparkplatzes zu verzichten und eine entsprechende Auflage in der Baubewilligung zu akzeptieren.