E. a) Das Baudepartement führte am 3. April 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie drei Vertretern des TBA einen Augenschein durch. Dabei wurde u.a. festgestellt, dass vom Grundstück Nr. 001 eine rund 15 m lange "Rampe" mit einem Gefälle von 10 Prozent zum Grundstück Nr. 005 führt, die zwischen der Grenze zu Grundstück Nr. 003 und einer Stützmauer verläuft. Diese "Verbindungsstrasse" führt durchgängig weiter über das Werkareal der H.___AG zu den Grundstücken Nrn. 007 und 008. Die durch Dienstbarkeitsvertrag begünstigten Grundstücke Nrn. 005 und 006 sind vom übrigen Betriebsgelände nicht abgetrennt.