c) Mit Amtsbericht vom 14. November 2018 führt das kantonale Tiefbauamt (TBA) aus, dass die Grundstücke Nrn. 005 und 006 in das Einbahnregime auf Grundstück Nr. 001 einzubinden seien, wozu eine Anpassung der entsprechenden Dienstbarkeit notwendig sei. Weiter sei die Ausfahrt in die I.___strasse in der nordwestlichen Ecke von Grundstück Nr. 001 baulich und/oder mit geeigneter Signalisation zu verhindern. Zur Wahrung der strassenhierarchischen Erschliessung und zur Verhinderung von zusätzlichen Fahrten der rückwärtigen Grundstücke (u.a. Nrn. 007, 008, 009) über die Ein- und Ausfahrten des Grundstücks Nr. 001 auf die I.___strasse sei die Durchfahrt zwischen den Grundstücken Nrn.