Mit Rekursergänzung vom 14. August 2018 wird beantragt, der Einspracheentscheid und die Baubewilligung (Abschnitt III "Entscheid") sowie sämtliche weiteren koordinierten Verfügungen aus dem Einspracheentscheid seien vollumfänglich aufzuheben und die Baubewilligung für das Baugesuch sei unter Gutheissung der Einsprache unter Kostenfolge zulasten der Rekursgegnerin zu verweigern. Zur Begründung wird geltend gemacht, dass das Bauvorhaben in seiner internen und externen Erschliessung nicht über die erforderliche Baureife verfüge. Ferner seien die Parkplätze in ihrer Anzahl sowie baulich nicht normgemäss. Das Bauvorhaben sei in der jetzigen Ausgestaltung nicht bewilligungsfähig.