C. Gegen diesen Beschluss erhoben die STWEG A.___ sowie deren Stockwerkeigentümer einzeln für sich selbst und F.__, durch ihren Rechtsvertreter, mit Schreiben vom 9. Juli 2018 Rekurs beim Baudepartement. Mit Rekursergänzung vom 14. August 2018 wird beantragt, der Einspracheentscheid und die Baubewilligung (Abschnitt III "Entscheid") sowie sämtliche weiteren koordinierten Verfügungen aus dem Einspracheentscheid seien vollumfänglich aufzuheben und die Baubewilligung für das Baugesuch sei unter Gutheissung der Einsprache unter Kostenfolge zulasten der Rekursgegnerin zu verweigern.