In den Erwägungen wurde namentlich ausgeführt, dass der Parkplatznachweis erbracht sei und die Parkplätze den geltenden Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassenund Verkehrsfachleute (VSS) entsprächen. Die bestehende Grundstückszufahrt an der nordwestlichen Grundstücksgrenze sowie die neu zu erstellende Grundstücksausfahrt an der nordöstlichen Grundstücksgrenze in die I.___strasse sei vom kantonalen Tiefbauamt mit Verfügung vom 24. Mai 2018 bewilligt worden. Aufgrund der Zuständigkeit beim kantonalen Tiefbauamt und dessen Bewilligung erübrige sich eine weitergehende Prüfung durch den Gemeinderat.