c) Am 27. März 2018 reichte die Bauherrschaft einen Korrekturplan für die Erschliessung des Baugrundstücks ein. Gegenüber dem ursprünglichen Plan wurde die Zu- und Ausfahrt auf der nordwestlichen Seite des Grundstücks zusammengefasst. Die ursprünglich projektierten sechs Schrägparkfelder sowie das Einbahnregime zur Abwicklung des grundstücksinternen Verkehrs blieben – wie im Baugesuch vom 4. Dezember 2017 vorgesehen – bestehen. Mit Schreiben vom 24. Mai 2018 wurden sowohl der Korrekturplan als auch das damit zusammenhängende Gesuch um Erlass von Sichtzonen auf den Grundstücken Nrn.