Das Obergeschoss wies eine Gewerbenutzung auf. Das Dachgeschoss war mit Büroräumlichkeiten belegt, die als Architekturbüro genutzt werden sollten. Im Weiteren sah das Projekt für den grundstücksinternen Verkehr nach der Ausfahrt aus der Tiefgarage ein Einbahnregime, mit Einfahrt bei der heute bestehenden, an der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindlichen Stelle, vor. Die neue Ausfahrt in die Kantonsstrasse war an der nordöstlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.