b) Zulasten von Grundstück Nr. 001 und zugunsten der südlich angrenzenden Grundstücke Nrn. 005 und 006 besteht ein Fuss- und Fahrwegrecht. Dieses besteht auf einer Breite von 4,5 m und führt entlang der nordwestlichen Grenze des Grundstücks Nr. 001 in beide Richtungen.