{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-01-21", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-4467_2020-01-21.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=29&type=1563347022&cHash=bd6c06ae5e17e40b4a2a2b4b95c0f7cf", "Checksum": "6024c730128bd3bdd5badc1f1a3c6af1"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-4467"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 21.01.2020 18-4467"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 04:23:34", "Checksum": "97434e3a26373c4c306270d41698c112", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 21.01.2020 18-4467\n\n Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 4/17\nd) Mit Schreiben vom 4. Dezember 2018 nimmt die\nRekursgegnerin zum Amtsbericht des TBA Stellung. Der Amtsbericht\nsei bezüglich Fahrzeugvermietung unzutreffend. Es sei keine breite\nFahrzeugpalette vorhanden und pro Woche würden lediglich zwei\nVermietungen von kleineren Fahrzeugen abgewickelt. Im Übrigen\ngälte auch bei einer allfällig nicht genügenden Komfortstufe für die\nbestehende Nutzung die Bestandesgarantie. Im Weiteren sei die\nFeststellung unzutreffend, dass auf Grundstück Nr. 001 insgesamt\n19 Parkplätze realisiert würden. Im Rahmen des Bauvorhabens\nwürden neu 13 Parkplätze erstellt; die übrigen sechs Parkplätze seien\nvorbestehend und würden lediglich neu angeordnet. Schliesslich\nbestehe für die Forderung, der bestehende Dienstbarkeitsvertrag sei\ndahingehend anzupassen, dass die begünstigten Grundstücke\nNrn. 005 und 006 ebenfalls in das Einbahnregime einzubinden seien,\nkeine gesetzliche Grundlage.\n\ne) Mit Stellungnahme zum Amtsbericht vom 10. Dezember 2018\nführt die Vorinstanz aus, dass die Dienstbarkeit seit November 2006\nbestehe. Sie sei während der Einspracheverhandlung mit Teilnahme\ndes kantonalen Strassenkreisinspektorats Gegenstand der Diskussion\ngewesen, welche zum vorliegenden Baugesuch, inkl. Fortbestand der\nheutigen Dienstbarkeit, geführt habe.\n\nf) Mit Stellungnahme zum Amtsbericht vom 15. Januar 2019\nführen die Rekurrenten aus, dass sich darin ihre Vorbehalte\nbestätigten, insbesondere verlange die Realisation des Bauvorhabens\nEingriffe in die Rechte der Eigentümer der Nachbargrundstücke.\n\ng) Mit Schreiben vom 18. Januar 2019 macht die Rekursgegnerin\ngeltend, dass die Stellungnahme der Rekurrenten verspätet und daher\naus dem Recht zu weisen sei.\n\nE.\na) Das Baudepartement führte am 3. April 2019 in Anwesenheit der\nVerfahrensbeteiligten sowie drei Vertretern des TBA einen Augenschein durch. Dabei wurde u.a. festgestellt, dass vom Grundstück\nNr. 001 eine rund 15 m lange \"Rampe\" mit einem Gefälle von 10 Prozent zum Grundstück Nr. 005 führt, die zwischen der Grenze zu\nGrundstück Nr. 003 und einer Stützmauer verläuft. Diese \"Verbindungsstrasse\" führt durchgängig weiter über das Werkareal der\nH.___AG zu den Grundstücken Nrn. 007 und 008. Die durch Dienstbarkeitsvertrag begünstigten Grundstücke Nrn. 005 und 006 sind vom\nübrigen Betriebsgelände nicht abgetrennt.\n\nb) Mit Eingabe vom 14. Mai 2019 lässt sich die Rekursgegnerin\nzum Augenscheinprotokoll vernehmen. Im Wesentlichen wird geltend\ngemacht, dass es sich bei der aktuellen Nutzung durch eine Carrosseriespenglerei um eine Momentaufnahme handle; die Nutzung des bestehenden Gewerbegebäudes könne daher auch kurzfristig ändern.\nFür die Beurteilung der Schrägparkplätze seien einzig die eingereichten Baugesuchspläne massgebend und nicht die am Augenschein vor\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 4/2020), Seite 5/17\nOrt zu den nicht markierten Schrägparkplätzen gemachten Feststellungen. Die vorgesehenen 13 Parkplätze reichten auch bei einer vollflächigen gewerblichen Nutzung im Obergeschoss des Neubauvorhabens aus. Zur Sicherstellung der Benützbarkeit des näher gelegenen\nSenkrechtparkfelds für Besucher erklärt sich die Rekursgegnerin bereit, auf die Anordnung des südlich des westlichen Gewerbeeingangs\nvorgesehenen Schrägparkplatzes zu verzichten und eine entsprechende Auflage in der Baubewilligung zu akzeptieren.\n\nc) Mit Stellungnahme zum Augenscheinprotokoll vom 22. Mai\n2019 führen die Rekurrenten ergänzend aus, dass die Versetzung des\nVerteilerkastens Sache der Gemeinde sei.\n\nd) Die Vorinstanz gibt am 27. Mai 2019 telefonisch zu Protokoll,\ndass es sich bei der bestehenden Gewerbebaute an der I.___strasse\num eine eingeschossige Baute handle.\n\n"}