Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands und die Androhung der Ersatzvornahme im Zusammenhang mit der nunmehr rückversetzten Hecke hat die Gemeinde gleichzeitig mit der Ablehnung der Baubewilligung im Entscheid vom 5. Juni 2018 verfügt. Sie kommt damit ihrer Aufgabe im Zusammenhang mit der Vollstreckung nach.