In der Zwischenzeit wurde die Mauer den Vorgaben entsprechend zurückgebaut, die Thujahecke gepflanzt und diese in der Folge um 40 cm rückversetzt. Nach dem oben Gesagten erscheinen Stützmauer und Lebhag auch nach der Rückversetzung von 40 cm weiterhin als Einheit und durch die (rückversetzte) Thujahecke in der Höhe von 1,20 m wirkt die ohnehin schon hohe Stützmauer nochmals wuchtiger. Darf aber bereits die zur Entschärfung der Wuchtigkeit notwendige Begrünung der Stützmauer diese nur minimal erhöhen, muss dasselbe erst recht für eine zusätzliche, dichte Bepflanzung oberhalb der Stützmauer – welche mit ihr zusammen weiterhin als Einheit wahrgenommen wird – gelten.